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Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Cosimo Garganese gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte: Auslandszulage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80
- EuGH, 02.07.1981 - 185/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 20.02.1975 - 21/74
Airola / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80
Diese Einlassung der Beklagten ist meines Erachtens jedoch aus folgenden Gründen nicht überzeugend: Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat (vgl. dazu die Urteile in den Rechtssachen 21/74, Jeanne Airola/ Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221; 37/74, Chantal van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235; 147/79, René Hochstrass/Gerichtshof, Urteil vom 16. Oktober 1980, noch unveröffentlicht, und 1322/79, Gaetano Vutera/ Kommission, Urteil vom 15. Januar 1981, noch unveröffentlicht), folgt aus dem allgemeinen Aufbau von Artikel 4 des Anhangs VII zum Beamtenstatut, daß der ständige Wohnsitz des Beamten vor seinem Dienstantritt das ausschlaggebende Kriterium für den Anspruch auf Gewährung der Auslandszulage darstellt. - EuGH, 15.06.1976 - 1/76
Wack / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80
In diesem Zusammenhang ist der Beklagten zuzugeben, daß wie auch der Gerichtshof in den Rechtssachen 15-33, 52, 53, 57-109, 116, 117, 123, 132 und 135-137/73 (Roswitha Kortner, verehelichte Schots, und andere gegen Rat, Kommission und Parlament, Urteil vom 21. Februar 1974, Slg. 1974, 117) und 1/76 (Ute Wack/Kommission, Urteil vom 15. Juni 1976, Slg. 1976, 1017) hervorgehoben hat, die Übermittlung einer monatlichen Gehaltsabrechung die Klagefrist in Lauf setzen kann. - EuGH, 17.02.1976 - 42/75
Delvaux / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80
Gegen diese Auffassung kann insbesondere auch nicht, wie die Beklagte meint, das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 42/75 (Jean-Louis Delvaux/ Kommission, Urteil vom 17. Februar 1976, Slg. 1976, 167) ins Feld geführt werden. - EuGH, 20.11.1980 - 806/79
Gerin / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80
Im vorliegenden Fall kann meines Erachtens jedoch, entgegen der Behauptung der Beklagten, keine Rede davon sein, daß das Offenlassen der Spalte "Auslandszulage" in der ersten dem Kläger mitgeteilten Gehaltsabrechnung eine ausdrückliche, Rechtswirkungen erzeugende Kundgabe des Willens der Verwaltung darstellte, welche die Eigenschaften einer "beschwerenden Maßnahme" im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 besaß (vgl. dazu auch das Urteil des Gerichtshofes vom 20. November 1980 in der Rechtssache 806/79 - François Gerin/Kommission -, noch unveröffentlicht). - EuGH, 20.02.1975 - 37/74
Van den Broeck / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80
Diese Einlassung der Beklagten ist meines Erachtens jedoch aus folgenden Gründen nicht überzeugend: Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat (vgl. dazu die Urteile in den Rechtssachen 21/74, Jeanne Airola/ Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 221; 37/74, Chantal van den Broeck/Kommission, Urteil vom 20. Februar 1975, Slg. 1975, 235; 147/79, René Hochstrass/Gerichtshof, Urteil vom 16. Oktober 1980, noch unveröffentlicht, und 1322/79, Gaetano Vutera/ Kommission, Urteil vom 15. Januar 1981, noch unveröffentlicht), folgt aus dem allgemeinen Aufbau von Artikel 4 des Anhangs VII zum Beamtenstatut, daß der ständige Wohnsitz des Beamten vor seinem Dienstantritt das ausschlaggebende Kriterium für den Anspruch auf Gewährung der Auslandszulage darstellt.